Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen und Richtlinien für unsere Arbeit

Das KinderBildungsgesetz (KiBiz)‚ Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern‘
Mit dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird jedem zweijährigen Kind ein Platz garantiert – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Dies soll den Eltern mehr Freiräume, Gewissheit und Planungssicherheit garantieren.
KiBiz stärkt die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte. Schwerpunkte bilden die persönliche, kognitive, soziale, sprachliche, emotionale und motorische Entwicklung.

Mit ‚Menschen-Bildung: Leben und Lernen in katholischen Tageseinrichtungen für Kinder‘ Arbeitshilfen 1 und 2 legt das Erzbistum ein trägerspezifisches Bildungskonzept vor.

Bildungsvereinbarungen von NRW

Auszüge aus dem SGB VIII (8. Sozialhilfegesetzbuch)

Die allgemeinen Anforderungen und Regeln für alle MitarbeiterInnen ergeben sich aus der Dienstanweisung der ‚Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO)